Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens
Eupener Straße 4
52066 Aachen
Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22
E-Mail:
info@steffens-vermessung.de
Hoheitliche Tätigkeiten | Amtliche Grenzanzeige
Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf oder über die Grenzzeichen, so kann dies durch eine Grenzvermessung oder eine Amtliche Grenzanzeige behoben werden. Dabei werden die Grenzen und Abmarkungen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und markiert..Mit der Amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Grundstücksgrenze getroffen und in einer Skizze mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Die Gebühren für die Amtliche Grenzanzeige richten sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach der für alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in NRW vorgegebenen gesetzlichen Kostenordnung (siehe Downloadbereich). Dabei ist die Grenzlänge und der Bodenrichtwert maßgebend. Eine Aussage über die entstehenden Kosten kann daher nur für einen konkreten Fall erfolgen. Nehmen Sie bitte aus diesem Grund direkt persönlichen Kontakt mit unserem Büro auf (siehe Kontakt / Anfahrt).
Zur Beauftragung können Sie sich einfach das entsprechende Antragsformular herunterladen, es ausfüllen und uns zuschicken oder rufen Sie uns zu den angegebenen Bürozeiten an.
Falls Sie nur an der Angabe der Grenzen ohne amtlichen Nachweis interessiert sind, reicht ggf. auch die einfache Grenzangabe aus!
Downloads zum Thema
Weitere Gesetzestexte und Vorschriften finden Sie unter "Links / Downloads".