Ingenieurvermessung  |  Grenzangabe / Grenzanzeige

Grenzstein

Auch bei der Grenzanzeige werden die Grenzen untersucht. Die Grenzzeichen werden freigelegt und auf ihre richtige Lage überprüft. Dabei vorgefundene Grenzzeichen werden farblich markiert und verloren gegangene Grenzpunkte durch eine Markierung in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Nach der Vermessung wird der Grenzverlauf dem Auftraggeber angezeigt und erläutert.


In diesem Verfahren wird keine Anerkennungserklärung der Grenznachbarn aufgenommen und es erfolgt keine Übernahme der vor Ort festgestellten Tatsachen in das Liegenschaftskataster. Aus diesem Grund werden fehlende bzw. fehlerhafte Abmarkungen nicht wiederhergestellt bzw. korrigiert.


Zur Lösung von Differenzen zwischen den Grenznachbarn ist dieses Verfahren daher ungeeignet.


Eine Grenzanzeige bei nicht festgestellten Grenzen ist nicht möglich. Soweit vor Ort Abweichungen zu den Unterlagen des Katasters festgestellt werden, kann auf Antrag des Grundstückseigentümers der Auftrag in eine Grenzvermessung gewandelt werden.


Wenn es nur darum geht, die Grenze in der Örtlichkeit sichtbar zu machen, reicht eine Grenzanzeige oftmals aus, z.B. wenn Sie nur den Verlauf Ihrer Grenze sehen wollen, um einen Zaun zu ziehen, oder wenn Sie und Ihr Nachbar die Grenzsteine nicht finden können. Im Gegensatz zur amtlichen Grenzanzeige, ist die Grenzanzeige kein hoheitliches Verfahren und wird daher nicht nach der Gebührenordnung, sondern nach der HOAI abgerechnet.