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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens

Eupener Straße 4
52066 Aachen

Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22

E-Mail:
info@steffens-vermessung.de

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf unseren Internetseiten begrüßen zu dürfen. Diese Seiten sollen Ihnen als erste Informationen dienen.

Sie können entweder über die obere horizontale Leiste direkt nach den entsprechenden Themen suchen oder über die links aufgeführten Buttons zu den für den jeweiligen Auftraggeber zusammengefassten Aufgabenfeldern gelangen. Für einen persönlichen Kontakt bzw. eine Beratung finden Sie unsere Daten auf der Seite Kontakt / Anfahrt.

Aufgabengebiet

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Organe des öffentlichen Vermessungswesens und neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung berechtigt, Katastervermessungen auszuführen, Einsicht in das Liegenschaftskataster zu gewähren und daraus Auszüge zu erteilen, Anträge auf Teilung von Grundstücken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt wurden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden, sowie weitere nach Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes zugewiesene Aufgaben auszuführen. Weiterhin können wir unter Berufung auf ihren Berufseid als Sachverständige für vermessungstechnische Angelegenheiten auftreten. Grundsätzlich können ÖbVermIng auf allen Gebieten des Vermessungswesens tätig werden. Soweit die ÖbVermIng hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, unterstehen sie der Aufsicht der Bezirksregierung, bei privatrechtlichen Tätigkeiten wird die Aufsicht durch die Ingenieurkammer Bau NRW wahrgenommen.

Zu den hoheitlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Vermessungswesens zählen z.B. Teilungsvermessungen für die Bildung neuer Grenzen, Grenzfeststellungen zur amtlichen Kennzeichnung bestehender Grenzen, Gebäudeeinmessungen zur Aktualisierung der Liegenschaftskarte, Amtliche Lagepläne zur Erlangung der Bau- bzw. Teilungsgenehmigung und Grenzbescheinigungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände (zur Vorlage bei Bauämtern, Banken und Bausparkassen).

Im privatrechtlichen Bereich erstreckt sich unser Aufgabenbereich u.a. von der Entwurfsplanung über baubegleitende Vermessungen bis zur Endkontrolle und Bauwerksüberwachung. Alle weiteren Ingenieurvermessungen finden Sie unter Ingenieurvermessung.

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