Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens
Eupener Straße 4
52066 Aachen
Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22
E-Mail:
info@steffens-vermessung.de
Hoheitliche Tätigkeiten
Hoheitliche Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Organ des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung vorbehalten sind. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:
- Liegenschaftsvermessungen (z.B. Teilungsvermessung, Gebäudeeinmessung)
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu gewähren und Auszüge daraus zu erteilen
- Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen
- Tatbestände, die sie durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, mit öffentlichem Glauben beurkunden
- Sachverständige für vermessungstechnische Angelegenheiten
Alle hoheitlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Vermessungsgebührentarif abgerechnet. Die Anwendung der Tarifstellen für die Gebührenerhebung ist zwingend vorgeschrieben und für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich.
Im Einzelnen sind dies:
Amtlicher Lageplan
Bescheinigungen nach BauO NRW
Gebäudeeinmessung
Amtliche Grenzanzeige
Grenzvermessung
Teilungsvermessung
Gerichtsgutachten
Katasterauskunft