- Amtlicher Lageplan
- Absteckungsarbeiten
- Bescheinigungen nach BauO NRW
- Gebäudeeinmessung
- Amtliche Grenzanzeige
- Grenzangabe / Grenzanzeige
- Grenzvermessung
- Teilungsvermessung
- Katasterauskunft
- Digitale Erstellung von Bebauungsplänen
- Mietflächenbestimmung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens
Eupener Straße 4
52066 Aachen
Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22
E-Mail:
info@steffens-vermessung.de
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Im Folgenden finden Sie von der Beratung über diverse Absteckungen bis hin zu Gebäudeeinmessungen alles, was ein Bauherr während seiner Bautätigkeit durch ein Vermessungsbüro in Anspruch nehmen kann. Klicken Sie einfach auf den zutreffenden Button und Sie werden zu der entsprechenden Seite mit detaillierten Informationen weitergeleitet.
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Für Fragen zu den oben aufgeführten Themengebieten stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: